Masterclass
#gender #inclusion

Gender Equality by Design 

Ausschöpfung aller gesetzlichen Rahmenbedingungen für Gleichstellung am Arbeitsplatz. Fokus: Arbeitsmarktzugang und Arbeitsbedingungen

Foto Katharina Miller
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Referentin:

Katharina Miller | Gründungspartnerin, 3C Compliance

Impuls & Diskussion

Ort: online

Datum: 11.05.2021

Zeit: 11:00-12:00

Zielgruppe: alle Vertreter*innen der Gründungspartner und Mitgliedsunternehmen

Viele Unternehmen sind überzeugt davon, dass bei ihnen Diskriminierung nicht existiert. Andererseits scheitern viele Firmen daran, qualifizierte Frauen einzustellen oder sie erleben eine relativ hohe Fluktuation von Mitarbeiter*innen. Die sogenannte Neufassungs-Richtlinie von 2006 verbietet alle Arten direkter und indirekter Diskriminierung bezüglich Arbeitsmarktzugang und Arbeitsbedingungen. Doch was bedeutet das in der Praxis? Wie können Unternehmen indirekte Diskriminierung erkennen und diese allmählich eliminieren? Diese und andere Herausforderungen zusammen mit der Frage, was hier “Good Practice“ in anderen EU-Mitgliedstaaten ist, wird Gegenstand dieses Workshops sein.

Über Katharina Miller

Katharina Miller ist deutsche Rechtsanwältin und Gründungspartnerin der Anwaltsboutique 3C Compliance. Sie hat gesetzeskonforme Richtlinien und interne Organisationsverfahren im Bereich Gleichstellung in Unternehmen erstellt. Aufgrund ihrer europäischen und internationalen Ausrichtung kennt sie Good Practice-Beispiele aus vielen Ländern, die auch in deutschen Unternehmen funktionieren können. Sie setzte sich als Delegierte der spanischen Regierung bei den G20/W20 und als Präsidentin des Europäischen Juristinnenverbands (European Women Lawyers Association) für die Sichtbarkeit von Frauen ein.

 

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