Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines und Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vertragliche Beziehung
zwischen uns, der Employers for Equality GmbH (nachfolgend: Veranstalterin) im
Verhältnis zu Partnerunternehmen.
1.2 Das Leistungsangebot der Veranstalterin richtet sich ausschließlich an Unternehmer im
Sinne des § 14 BGB. Die Veranstalterin schließt keine Verträge mit Verbrauchern.
1.3 Entgegenstehende vertragliche Vereinbarungen im Widerspruch zu diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen werden nicht akzeptiert, außer die Veranstalterin hat der
entgegenstehenden vertraglichen Vereinbarung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Das
Schweigen der Veranstalterin auf ein Angebot eigener Vertragsbedingungen durch das
Partnerunternehmen hat keinen Erklärungswert.
1.4 Das Partnerunternehmen stimmt zu, für vertragliche Zwecke elektronische
Kommunikation z. B. in Form von E-Mails von der Veranstalterin zu erhalten.
2. Werte der Employer for Equality GmbH
Die Veranstalterin und ihre Partnerunternehmen stehen aktiv für gelebte Diversität und
Gleichberechtigung ein. Wir fördern Fairness in der Arbeitswelt und der Gesellschaft. Die
Veranstalterin unterstützt die Partnerunternehmen dabei, aktiv und nachhaltig diesen
Wandel zu vollziehen.
3. Vertragspartner
3.1 Partnerunternehmen sind Unternehmen, die mit Employers for Equality eine vertraglich
geregelte Geschäftsverbindung eingegangen sind. Dies ergibt sich aus der Angabe des
Namens auf der jeweiligen Anmeldung.
3.2 Partnerunternehmen kann darüber hinaus jede natürliche oder juristische Person oder
jede rechtsfähige Personengesellschaft sein, die in Bezug auf die Teilnahme an
Employers for Equality-Veranstaltungen oder im Rahmen einer anders gearteten
Partnerunternehmenschaft in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt.
3.3 Mitarbeiter eines Partnerunternehmens oder andere in einem Vertragsverhältnis zum
Partnerunternehmen stehende natürliche Personen werden nicht Vertragspartner.
3.4 Das jeweilige Partnerunternehmen teilt die Werte der Veranstalterin.
4. Vertragsschluss
4.1 Um an Veranstaltungen der Veranstalterin als Partnerunternehmen teilnehmen zu
können und eine Mitgliedschaft zu erwerben, bedarf es einer Anmeldung. Hierfür muss
das offizielle Employers for Equality Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und
rechtswirksam unterzeichnet bei der Veranstalterin eingereicht werden. Es wird eine
Einreichung der Anmeldung unter der E-Mail-Adresse info@employers-for-equality.de
präferiert. Die Anmeldung stellt ab ihrem Eingang bei der Veranstalterin ein verbindliches
Angebot des Partnerunternehmens dar.
4.2 Die Veranstalterin prüft unverzüglich nach Eingang der Anmeldung die Angaben des
Partnerunternehmens. Ein Anspruch auf Zulassung eines Partnerunternehmens besteht
nicht. Die Veranstalterin behält sich vor, den Vertragsschluss mit einem
Partnerunternehmen abzulehnen. Dies insbesondere dann, wenn das
Partnerunternehmen nicht mit den Werten der Veranstalterin kompatibel ist oder zum
Zeitpunkt der Entscheidung über den Vertragsschluss noch offene und fällige
Forderungen der Veranstalterin gegenüber dem Partnerunternehmen bestehen.
4.3 Nach Prüfung der Angaben teilt die Veranstalterin dem Partnerunternehmen
unverzüglich ihre Entscheidung mit, ob ein Vertrag mit dem von dem
Partnerunternehmen begehrten Inhalt des Anmeldeformulars zustande kommt. Diese
Entscheidung kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.
4.4 Im Rahmen eines Onboardingprozesses wird es dem Partnerunternehmen ermöglicht,
zum Zeitpunkt des vereinbarten Starts der Mitgliedschaft das Weiterbildungsprogramm
der Veranstalterin vollumfänglich zu nutzen.
Dieses geschieht in zwei Schritten:
− die vom Partnerunternehmen genannten und zum Partnerunternehmen
gehörenden Emailendungen werden im System der Veranstalterin hinterlegt und
somit Anmeldungen von Mitarbeitenden des Partnerunternehmens möglich
gemacht. Zudem wird dem Partnerunternehmen ein eigener Loginbereich auf der
Website www.employers-for-equality.de zur Verfügung gestellt, in dem das
Partnerunternehmen die Anzahl der eigenen Anmeldungen zu den
Veranstaltungen verfolgen kann.
− in persönlichem Kontakt (per Online-Meeting) wird den beauftragten
Ansprechpersonen des Partnerunternehmens der Anmelde- und
Teilnahmeprozess rund um das Weiterbildungsprogramm erläutert und alle
Informationen weitergegeben, die zu einer Nutzung des Programms notwendig
sind. Zudem werden dem Partnerunternehmen Ansprechpersonen derVeranstalterin genannt, die für weitere Nachfragen und regelmäßig stattfindende
Austauschgespräche zur Verfügung stehen.
5. Leistungen und Preise
5.1 Die Vertragspartnerin unterstützt das Partnerunternehmen mit Schulungsprogrammen
bei der Umsetzung und Förderung von Gleichberechtigung, Vielfalt und Inklusion im
Unternehmensleben.
5.2 Der konkrete Vertragsinhalt und die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen im
Anmeldeformular gewählten Partner-Paket. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der
gesetzlichen Umsatzsteuer und sind in Euro zu leisten.
5.3 Nach einer Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr kann die Veranstalterin an das
Partnerunternehmen herantreten und eine angemessene höhere Vergütung als die
vereinbarte verlangen. Das Partnerunternehmen kann diesem neuen
Vergütungsangebot zustimmen oder sich innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach
Zugang des Angebots vom Vertrag lösen. Andernfalls läuft der Vertrag zu den bisherigen
Bedingungen weiter.
5.4 Nach Vertragsschluss übersendet die Veranstalterin dem Partnerunternehmen die
Rechnung für die gebuchten Leistungen. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb 14 Tagen
nach Rechnungszugang fällig und zu zahlen. Die Zahlungen haben ohne Abzug unter
Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen.
5.5 Die Veranstalterin informiert das Partnerunternehmen über einzelne Veranstaltungen
über deren Eventkalender, monatlich per E-Mail oder im Rahmen der von der
Veranstalterin zur Verfügung gestellten Kalenderintegration.
6. Vertragsbeginn und Laufzeit
6.1 Die Mitgliedschaft und der Anspruch auf Wahrnehmung der vereinbarten Leistungen
beginnt ab dem ersten Tag des Folgemonats der Unterzeichnung des Anmeldeformulars.
6.2 Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate ab Vertragsbeginn (Grundlaufzeit). Kündigt das
Partnerunternehmen den Vertrag nicht 6 Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit
schriftlich oder elektronisch, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die Dauer der
Grundlaufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
7. Kündigung
7.1 Die Kündigung ist schriftlich oder in elektronischer Form zu erklären
7.2 Eine ordentliche Kündigung ist gem. Ziff. 6.2 nur mit einer Frist von sechs Wochen vor
Vertragsende möglich.
7.3 Jede Vertragspartei hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem
Grund, insbesondere, wenn
a.) eine wesentliche Vertragsverletzung durch eine der Parteien vorliegt,
b.) eine Vertragspartei aufgelöst wird oder sonst ihre Rechtsfähigkeit verliert,
c.) eine Vertragspartei überschuldet oder zahlungsunfähig wird oder ein
Insolvenzverfahren über eine Vertragspartei eröffnet wird,
d.) nachträglich bekannt wird, dass das Partnerunternehmen oder in der Öffentlichkeit
stehende Personen des Partnerunternehmens die Werte der Veranstalterin nicht
vertreten oder durch ihr öffentliches Auftreten den Werten der Veranstalterin schaden.
8. Teilnahme an Veranstaltungen
8.1 Mit Vertragsschluss und nach Durchführung des Onboarding-Prozesses erhält das
Partnerunternehmen fortwährend Einladungen zu Veranstaltungen im gebuchten
vertraglichen Umfang. Je nach gewähltem Partner-Paket kann das Partnerunternehmen
Personen zu einer Veranstaltung anmelden (Teilnehmer*innen). Das
Partnerunternehmen übermittelt hierfür bei Anmeldung schriftlich oder elektronisch die
Namen der Teilnehmer*innen an die Veranstalterin.
8.2 Beginn und Dauer der Veranstaltung ergeben sich aus den dem Partnerunternehmen
zur Verfügung gestellten Informationen. Sie können im Rahmen der Event-Planung und
in Abhängigkeit der Gegebenheiten Änderungen unterworfen sein. Über diese
Veränderungen wird das Partnerunternehmen von der Veranstalterin schnellstmöglich
informiert.
8.3 Das Personenkontingent für Veranstaltungen kann begrenzt sein. Deshalb gilt ein first-
come-first-serve-Prinzip. Es kann nicht garantiert werden, dass bei einzelnen
Veranstaltungen das Partnerunternehmen seine gebuchten Seats ausschöpfen kann.
8.4 Im Fall einer Online-Veranstaltung wird den Teilnehmer*innen rechtzeitig vor
Veranstaltungsbeginn ein Einladungslink versendet. Das Partnerunternehmen trägt
dafür Sorge, dass nur die angemeldeten Teilnehmer*innen teilnehmen.
8.5 Dem Partnerunternehmen ist es erlaubt, die Teilnahme von Mitarbeiter*innen an einer
gebuchten Veranstaltung bis zu fünf Tage vor deren Beginn zu stornieren.
8.6 Dem Partnerunternehmen ist es erlaubt, einzelne Teilnehmer*innen vor
Veranstaltungsbeginn auszutauschen. Voraussetzung hierfür ist eine vorherigeschriftliche oder elektronische Mitteilung hierüber und die Mitteilung des Namens des/der neuen Teilnehmer*in.
9. Hausordnung und Sicherheitsvorschriften für Präsenzveranstaltungen
9.1 Die Veranstalterin ist an die Hausordnung des Veranstaltungsortes gebunden.
Partnerunternehmen verpflichten sich, die Hausordnung des Veranstaltungsortes zu
akzeptieren und einzuhalten. Die Veranstalterin verpflichtet sich, den
Partnerunternehmen über besondere Bestandteile der Hausordnung (z.B. zu
beachtende Vorgaben hinsichtlich Sicherheit / Verschwiegenheit) zu informieren. Die
Hausordnung ist Vertragsbestandteil.
9.2 Das Partnerunternehmerin ist verpflichtet, alle angemeldeten Teilnehmer*innen auf die
Hausordnung und deren Einhaltung hinzuweisen. Hierfür trägt sie Sorge.
9.3 Das Partnerunternehmen ist verpflichtet, alle gesetzlichen, behördlichen,
berufsgenossenschaftlichen und sonstigen geltenden Unfallverhütungsvorschriften und
andere Sicherheitsbestimmungen beim möglichen Auf- und Abbau sowie während der
Dauer der Veranstaltung einzuhalten.
9.4 Die Veranstalterin ist berechtigt, sich jederzeit von der Einhaltung der
Sicherheitsbestimmungen zu überzeugen. Sie ist befugt, die sofortige Beseitigung eines
vorschriftswidrigen Zustandes auf Kosten des Partnerunternehmens zu veranlassen
sowie den nicht vorschriftsmäßigen Betrieb jederzeit zu untersagen.
9.5 Das Partnerunternehmen ist verpflichtet, Auflagen und Veranlassungen aufgrund
öffentlicher Notfallregelungen, wie z.B. Smogverordnung, Notstandsgesetze, zu
befolgen.
9.6 Soweit örtliche gewerbe- und gesundheitspolizeiliche Genehmigungen erforderlich sind,
sind diese durch das Partnerunternehmen rechtzeitig vor Beginn und während der Dauer
der Veranstaltung zu beschaffen und bereitzuhalten.
9.7 Die Vertragsinhalte der Veranstalterin dürfen ausschließlich zu rechtlich erlaubten
Zwecken genutzt werden. Das Partnerunternehmen ist verpflichtet, die gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen des Urheberrechts und des
Datenschutzes, einzuhalten.
10. Hausordnung und Sicherheitsvorschriften für Online-Veranstaltungen
10.1 Der Zugang zu der jeweiligen Online-Plattform ist personengebunden an die Person
des/der Teilnehmer*in. Nur diese Person darf den Zugangslink zu der jeweiligen
Veranstaltung verwenden. Eine Weitergabe der Zugangsdaten ist untersagt, außer die
Veranstalterin gestattet dies vorab. Das Partnerunternehmen stellt sicher, dass dieZugangsdaten nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden oder zugänglich gemacht
werden. Die Zugangsdaten sind sorgfältig aufzubewahren.
10.2 Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Schäden durch in die Hände Dritter
gelangter Zugangsdaten. Bei Verdacht auf Missbrauch dieser Daten ist dies der
Veranstalterin unverzüglich mitzuteilen.
10.3 Die Vertragsinhalte der Veranstalterin dürfen ausschließlich zu rechtlich erlaubten
Zwecken genutzt werden. Das Partnerunternehmen ist verpflichtet, die gesetzlichen
Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen des Urheberrechts und des
Datenschutzes, einzuhalten. Das Partnerunternehmen ist verpflichtet, Teilnehmer*innen
über diese Pflichten zu belehren.
10.4 Es ist untersagt, Daten/Inhalte unbefugt zu verändern, zu löschen, zu unterdrücken,
unbrauchbar zu machen und/oder sie anders als ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch
entsprechend zu verwenden. Das Partnerunternehmen ist dafür verantwortlich, dass die
von den jeweiligen Teilnehmer*innen eingestellten Inhalte frei von Viren, Würmern,
Trojanern oder sonstigen Programmen sind, die die Funktionsfähigkeit der Online-
Veranstaltung gefährden oder beeinträchtigen könnten.
10.5 Eine Online-Veranstaltung darf nicht genutzt werden, um diffamierendes,
pornografisches oder sonstiges rechtswidriges Material zu verbreiten, andere zu
bedrohen, zu belästigen oder die Rechte (einschließlich der Persönlichkeitsrechte)
anderer zu verletzen.
Es ist verboten, Äußerungen oder Inhalte zu verbreiten, die den Werten der
Veranstalterin widersprechen.
Es ist außerdem insbesondere verboten, Inhalte bzw. Forumsbeiträge der folgenden Art
zu veröffentlichen oder zu verbreiten:
− Jede Nennung von Daten anderer Nutzer
− Beleidigende Inhalte jeglicher Art
− Namentliche Diskriminierung oder Diffamierung (persönliche Beleidigung) von
Nutzern oder der Veranstalterin
− Rufschädigende oder verleumderische Beiträge gegenüber anderen Nutzern oder
der Veranstalterin
− Öffentliche Aufforderung zur Löschung von Inhalten, Kommentaren oder Nutzern.
− Zitate aus privaten Nachrichten (Post, E-Mails u. dgl.) von anderen Nutzern oder
der Veranstalterin
− Werbung für konkurrierende Anbieter
− Verfolgung kommerzieller Interessen, politischer oder weltanschaulicher
Zielsetzungen (insbesondere unter Verwendung von Symbolen oder Zeichen,
sowie Unterschriftenaktionen, Aufrufe zu Meinungsäußerungen, Versammlungen
etc.)
10.6 Im Rahmen der Kommunikationsmittel der Veranstaltung ist es Teilnehmer*innen
untersagt, Spam zu versenden; dazu zählen v. a. alle Nachrichten, von denen man
ausgehen kann, dass der Empfänger diese nicht erwünscht.
10.7 Die Veranstalterin ist berechtigt, Inhalte, Einträge und andere Informationen, die gegen
die Nutzungsbedingungen verstoßen, nicht zur Einstellung zuzulassen, zu modifizieren,
zu sperren oder zu entfernen. Das Partnerunternehmen und deren Teilnehmer*innen
haben gegenüber der Veranstalterin keinen Anspruch auf Einstellung oder Verwertung
der Inhalte, Einträge oder sonstigen Informationen, Aufhebung einer Sperre oder die
Wiedereinstellung bereits heruntergenommener Inhalte, Einträge oder sonstigen
Informationen.
10.8 Im Falle von schwerwiegenden Verstößen hat die Veranstalterin nach billigen Ermessen
das Recht, Teilnehmer*innen oder ein Partnerunternehmen mit sofortiger Wirkung
zeitweise oder auf Dauer von einer oder mehrerer Veranstaltungen auszuschließen.
Dem zeitweisen oder dauerhaften Ausschluss muss im Falle einfacher Verstöße
grundsätzlich die Aufforderung, das beanstandete Verhalten zu unterlassen,
vorausgehen. Sollte ein Partnerunternehmen oder Teilnehmer*innen ausgeschlossen
werden, ist es diesem bzw. diesen untersagt, sich unter einem anderen Account erneut
zu registrieren oder an der Veranstaltung anderweitig teilzunehmen. Die Veranstalterin
behält sich das Recht vor, jegliche bestehende vertragliche und/oder gesetzliche
Ansprüche gegen das Partnerunternehmen geltend zu machen.
10.9 Das Partnerunternehmen erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass alle von
diesen oder deren Teilnehmer*innen persönlich erstellten Beiträge, auch im Falle deren
urheberrechtlicher Schutzfähigkeit, für die Zwecke der Veranstaltung genutzt werden
dürfen.
11. Absage, Verschiebung, Abbruch und Veränderung von Veranstaltungen
11.1 Finden Veranstaltungen aus Gründen, die die Veranstalterin nicht zu vertreten hat (z.B.
höhere Gewalt) nicht statt oder kann eine bereits begonnene Veranstaltung aus solchen
Gründen nicht fortgeführt werden, ist die Veranstalterin berechtigt, diese abzusagen oder
zu verschieben. Das Partnerunternehmen wird von der Veranstalterin hierüber
unverzüglich schriftlich oder elektronisch unterrichtet. In diesen Fällen bemühen sich die
Veranstalterin und das Partnerunternehmen um eine adäquate Lösung. Ein Anspruch
auf Schadensersatz besteht in diesen Fällen nicht.
11.2 Die Veranstalterin ist berechtigt, Veränderungen im Programm von Veranstaltungen
auch nach erfolgter Zulassungsmitteilung vorzunehmen, soweit dies (z.B. aus
zwingenden technischen oder organisatorischen Gründen) unbedingt notwendig und für
das Partnerunternehmen zumutbar ist.
12. Verkaufsverbot und Werbung
12.1 Der Verkauf von Waren im Rahmen der Veranstaltungstätigkeit ist ohne vorherige
schriftliche Zustimmung der Veranstalterin untersagt.
12.2 Werbung jeglicher Art ist nur in laut dem Anmeldeformular vereinbarter Form gestattet.
13. Verwendung des Logos der Veranstalterin
13.1 Für die Dauer der Vertragslaufzeit darf das Partnerunternehmen das Logo der
Veranstalterin zu werblichen Zwecken nutzen. Dem Partnerunternehmen wird zu diesem
Zweck ein einfaches, räumlich, zeitlich und inhaltlich begrenztes Nutzungsrecht
eingeräumt.
13.2 Eine Übertragung dieses Nutzungsrechts wird nicht gestattet.
13.3 Nachträgliche Erweiterungen des Nutzungsrechts bedürfen der Schriftform.
13.4 Werden der Veranstalterin Gründe bekannt, wonach ein Partnerunternehmen gegen die
Werte der Veranstalterin verstößt, kann die Veranstalterin auch während der
Vertragslaufzeit das eingeräumte Nutzungsrecht widerrufen.
14. Haftung
14.1 Die Veranstalterin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der
Veranstalterin oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft
verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den
zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der Veranstalterin ist in Fällen
leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,
soweit nicht zugleich ein anderer der in dieser Ziffer aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
Im Übrigen haftet die Veranstalterin nur nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen
der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) oder
bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Der Schadensersatzanspruch für die
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich einer nach dieser Ziffer
aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.
14.2 Die Veranstalterin übernimmt keine Obhutspflicht für die Ausrüstung der
Partnerunternehmen im Rahmen von Veranstaltungen. Sie haftet nicht für Schäden, wie
z.B. Sach- und Vermögensschäden, Schäden durch Diebstahl, Schäden durch Versagen
von Versorgungsanlagen, Schäden durch Einbruch, Schäden durch Publikumsverkehr
außer in den Ausnahmefällen nach Ziffer 14.1.
15. Verjährung
Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Ausgenommen hiervon sind
Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin oder einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin beruhen oder in Bezug auf sonstige Schäden, die auf
einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin oder auf einer vorsätzlichen
oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin beruhen.
16. Datenschutz
Alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen persönlichen Daten werden
entsprechend der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
Näheres ist in unserer Datenschutzerklärung enthalten.
17. Sonstiges
17.1 Sämtliche Vereinbarungen mit der Vertragspartnerin unterliegen deutschem Recht.
17.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche bzw. Rechtsstreitigkeiten aus
einem Vertragsverhältnis mit der Veranstalterin ist der Sitz der Veranstalterin, soweit
keine gesetzlich zwingenden Vorschriften dieser Vereinbarung entgegenstehen.
17.3 Für den Fall, dass einzelne Klauseln dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sind oder die Vertragsbedingungen eine Lücke enthalten, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Vertragsklauseln oder Teile dieser Klauseln unberührt. An die
Stelle unwirksamer oder fehlender Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen
Vorschriften.
17.4 Der Fall eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts oder die
Aufrechnung mit Forderungen der Veranstalterin durch das Partnerunternehmen ist
ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung des Partnerunternehmens ist rechtskräftig
festgestellt oder unstreitig.
Stand: 18.12.2023