AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die vertragliche Beziehung

zwischen uns, der Employers for Equality GmbH (nachfolgend: Veranstalterin) im

Verhältnis zu Partnerunternehmen.

1.2 Das Leistungsangebot der Veranstalterin richtet sich ausschließlich an Unternehmer im

Sinne des § 14 BGB. Die Veranstalterin schließt keine Verträge mit Verbrauchern.

1.3 Entgegenstehende vertragliche Vereinbarungen im Widerspruch zu diesen Allgemeinen

Geschäftsbedingungen werden nicht akzeptiert, außer die Veranstalterin hat der

entgegenstehenden vertraglichen Vereinbarung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Das

Schweigen der Veranstalterin auf ein Angebot eigener Vertragsbedingungen durch das

Partnerunternehmen hat keinen Erklärungswert.

1.4 Das Partnerunternehmen stimmt zu, für vertragliche Zwecke elektronische

Kommunikation z. B. in Form von E-Mails von der Veranstalterin zu erhalten.

 

2. Werte der Employer for Equality GmbH

Die Veranstalterin und ihre Partnerunternehmen stehen aktiv für gelebte Diversität und

Gleichberechtigung ein. Wir fördern Fairness in der Arbeitswelt und der Gesellschaft. Die

Veranstalterin unterstützt die Partnerunternehmen dabei, aktiv und nachhaltig diesen

Wandel zu vollziehen.

 

3. Vertragspartner

3.1 Partnerunternehmen sind Unternehmen, die mit Employers for Equality eine vertraglich

geregelte Geschäftsverbindung eingegangen sind. Dies ergibt sich aus der Angabe des

Namens auf der jeweiligen Anmeldung.

3.2 Partnerunternehmen kann darüber hinaus jede natürliche oder juristische Person oder

jede rechtsfähige Personengesellschaft sein, die in Bezug auf die Teilnahme an

Employers for Equality-Veranstaltungen oder im Rahmen einer anders gearteten

Partnerunternehmenschaft in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen

beruflichen Tätigkeit handelt.

3.3 Mitarbeiter eines Partnerunternehmens oder andere in einem Vertragsverhältnis zum

Partnerunternehmen stehende natürliche Personen werden nicht Vertragspartner.3.4 Das jeweilige Partnerunternehmen teilt die Werte der Veranstalterin.

 

4. Vertragsschluss

4.1 Um an Veranstaltungen der Veranstalterin als Partnerunternehmen teilnehmen zu

können und eine Mitgliedschaft zu erwerben, bedarf es einer Anmeldung. Hierfür muss

das offizielle Employers for Equality Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und

rechtswirksam unterzeichnet bei der Veranstalterin eingereicht werden. Es wird eine

Einreichung der Anmeldung unter der E-Mail-Adresse info@employers-for-equality.de

präferiert. Die Anmeldung stellt ab ihrem Eingang bei der Veranstalterin ein verbindliches

Angebot des Partnerunternehmens dar.

4.2 Die Veranstalterin prüft unverzüglich nach Eingang der Anmeldung die Angaben des

Partnerunternehmens. Ein Anspruch auf Zulassung eines Partnerunternehmens besteht

nicht. Die Veranstalterin behält sich vor, den Vertragsschluss mit einem

Partnerunternehmen abzulehnen. Dies insbesondere dann, wenn das

Partnerunternehmen nicht mit den Werten der Veranstalterin kompatibel ist oder zum

Zeitpunkt der Entscheidung über den Vertragsschluss noch offene und fällige

Forderungen der Veranstalterin gegenüber dem Partnerunternehmen bestehen.

4.3 Nach Prüfung der Angaben teilt die Veranstalterin dem Partnerunternehmen

unverzüglich ihre Entscheidung mit, ob ein Vertrag mit dem von dem

Partnerunternehmen begehrten Inhalt des Anmeldeformulars zustande kommt. Diese

Entscheidung kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.

4.4 Im Rahmen eines Onboardingprozesses wird es dem Partnerunternehmen ermöglicht,

zum Zeitpunkt des vereinbarten Starts der Mitgliedschaft das Weiterbildungsprogramm

der Veranstalterin vollumfänglich zu nutzen.

Dieses geschieht in zwei Schritten:

die vom Partnerunternehmen genannten und zum Partnerunternehmen

gehörenden Emailendungen werden im System der Veranstalterin hinterlegt und

somit Anmeldungen von Mitarbeitenden des Partnerunternehmens möglich

gemacht. Zudem wird dem Partnerunternehmen ein eigener Loginbereich auf der

Website www.employers-for-equality.de zur Verfügung gestellt, in dem das

Partnerunternehmen die Anzahl der eigenen Anmeldungen zu den

Veranstaltungen verfolgen kann.

in persönlichem Kontakt (per Online-Meeting) wird den beauftragten

Ansprechpersonen des Partnerunternehmens der Anmelde- und

Teilnahmeprozess rund um das Weiterbildungsprogramm erläutert und alle

Informationen weitergegeben, die zu einer Nutzung des Programms notwendig

sind. Zudem werden dem Partnerunternehmen Ansprechpersonen derVeranstalterin genannt, die für weitere Nachfragen und regelmäßig stattfindende

Austauschgespräche zur Verfügung stehen.

 

5. Leistungen und Preise

5.1 Die Vertragspartnerin unterstützt das Partnerunternehmen mit Schulungsprogrammen

bei der Umsetzung und Förderung von Gleichberechtigung, Vielfalt und Inklusion im

Unternehmensleben.

5.2 Der konkrete Vertragsinhalt und die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen im

Anmeldeformular gewählten Partner-Paket. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der

gesetzlichen Umsatzsteuer und sind in Euro zu leisten.

5.3 Nach einer Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr kann die Veranstalterin an das

Partnerunternehmen herantreten und eine angemessene höhere Vergütung als die

vereinbarte verlangen. Das Partnerunternehmen kann diesem neuen

Vergütungsangebot zustimmen oder sich innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach

Zugang des Angebots vom Vertrag lösen. Andernfalls läuft der Vertrag zu den bisherigen

Bedingungen weiter.

5.4 Nach Vertragsschluss übersendet die Veranstalterin dem Partnerunternehmen die

Rechnung für die gebuchten Leistungen. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb 14 Tagen

nach Rechnungszugang fällig und zu zahlen. Die Zahlungen haben ohne Abzug unter

Angabe der Rechnungsnummer auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen.

5.5 Die Veranstalterin informiert das Partnerunternehmen über einzelne Veranstaltungen

über deren Eventkalender, monatlich per E-Mail oder im Rahmen der von der

Veranstalterin zur Verfügung gestellten Kalenderintegration.

 

6. Vertragsbeginn und Laufzeit

6.1 Die Mitgliedschaft und der Anspruch auf Wahrnehmung der vereinbarten Leistungen

beginnt ab dem ersten Tag des Folgemonats der Unterzeichnung des Anmeldeformulars.

6.2 Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate ab Vertragsbeginn (Grundlaufzeit). Kündigt das

Partnerunternehmen den Vertrag nicht 6 Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit

schriftlich oder elektronisch, verlängert sich der Vertrag automatisch um die Dauer der

Grundlaufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

 

7. Kündigung

7.1 Die Kündigung ist schriftlich oder in elektronischer Form zu erklären.7.2 Eine ordentliche Kündigung ist gem. Ziff. 6.2 nur mit einer Frist von sechs Wochen vor

Vertragsende möglich.

7.3 Jede Vertragspartei hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem

Grund, insbesondere, wenn

a.) eine wesentliche Vertragsverletzung durch eine der Parteien vorliegt,

b.) eine Vertragspartei aufgelöst wird oder sonst ihre Rechtsfähigkeit verliert,

c.) eine Vertragspartei überschuldet oder zahlungsunfähig wird oder ein

Insolvenzverfahren über eine Vertragspartei eröffnet wird,

d.) nachträglich bekannt wird, dass das Partnerunternehmen oder in der Öffentlichkeit

stehende Personen des Partnerunternehmens die Werte der Veranstalterin nicht

vertreten oder durch ihr öffentliches Auftreten den Werten der Veranstalterin schaden.

 

8. Teilnahme an Veranstaltungen

8.1 Mit Vertragsschluss und nach Durchführung des Onboarding-Prozesses erhält das

Partnerunternehmen fortwährend Einladungen zu Veranstaltungen im gebuchten

vertraglichen Umfang. Je nach gewähltem Partner-Paket kann das Partnerunternehmen

Personen zu einer Veranstaltung anmelden (Teilnehmer*innen). Das

Partnerunternehmen übermittelt hierfür bei Anmeldung schriftlich oder elektronisch die

Namen der Teilnehmer*innen an die Veranstalterin.

8.2 Beginn und Dauer der Veranstaltung ergeben sich aus den dem Partnerunternehmen

zur Verfügung gestellten Informationen. Sie können im Rahmen der Event-Planung und

in Abhängigkeit der Gegebenheiten Änderungen unterworfen sein. Über diese

Veränderungen wird das Partnerunternehmen von der Veranstalterin schnellstmöglich

informiert.

8.3 Das Personenkontingent für Veranstaltungen kann begrenzt sein. Deshalb gilt ein first-

come-first-serve-Prinzip. Es kann nicht garantiert werden, dass bei einzelnen

Veranstaltungen das Partnerunternehmen seine gebuchten Seats ausschöpfen kann.

8.4 Im Fall einer Online-Veranstaltung wird den Teilnehmer*innen rechtzeitig vor

Veranstaltungsbeginn ein Einladungslink versendet. Das Partnerunternehmen trägt

dafür Sorge, dass nur die angemeldeten Teilnehmer*innen teilnehmen.

8.5 Dem Partnerunternehmen ist es erlaubt, die Teilnahme von Mitarbeiter*innen an einer

gebuchten Veranstaltung bis zu fünf Tage vor deren Beginn zu stornieren.

8.6 Dem Partnerunternehmen ist es erlaubt, einzelne Teilnehmer*innen vor

Veranstaltungsbeginn auszutauschen. Voraussetzung hierfür ist eine vorherigeschriftliche oder elektronische Mitteilung hierüber und die Mitteilung des Namens des/der neuen Teilnehmer*in.

 

9. Hausordnung und Sicherheitsvorschriften für Präsenzveranstaltungen

9.1 Die Veranstalterin ist an die Hausordnung des Veranstaltungsortes gebunden.

Partnerunternehmen verpflichten sich, die Hausordnung des Veranstaltungsortes zu

akzeptieren und einzuhalten. Die Veranstalterin verpflichtet sich, den

Partnerunternehmen über besondere Bestandteile der Hausordnung (z.B. zu

beachtende Vorgaben hinsichtlich Sicherheit / Verschwiegenheit) zu informieren. Die

Hausordnung ist Vertragsbestandteil.

9.2 Das Partnerunternehmerin ist verpflichtet, alle angemeldeten Teilnehmer*innen auf die

Hausordnung und deren Einhaltung hinzuweisen. Hierfür trägt sie Sorge.

9.3 Das Partnerunternehmen ist verpflichtet, alle gesetzlichen, behördlichen,

berufsgenossenschaftlichen und sonstigen geltenden Unfallverhütungsvorschriften und

andere Sicherheitsbestimmungen beim möglichen Auf- und Abbau sowie während der

Dauer der Veranstaltung einzuhalten.

9.4 Die Veranstalterin ist berechtigt, sich jederzeit von der Einhaltung der

Sicherheitsbestimmungen zu überzeugen. Sie ist befugt, die sofortige Beseitigung eines

vorschriftswidrigen Zustandes auf Kosten des Partnerunternehmens zu veranlassen

sowie den nicht vorschriftsmäßigen Betrieb jederzeit zu untersagen.

9.5 Das Partnerunternehmen ist verpflichtet, Auflagen und Veranlassungen aufgrund

öffentlicher Notfallregelungen, wie z.B. Smogverordnung, Notstandsgesetze, zu

befolgen.

9.6 Soweit örtliche gewerbe- und gesundheitspolizeiliche Genehmigungen erforderlich sind,

sind diese durch das Partnerunternehmen rechtzeitig vor Beginn und während der Dauer

der Veranstaltung zu beschaffen und bereitzuhalten.

9.7 Die Vertragsinhalte der Veranstalterin dürfen ausschließlich zu rechtlich erlaubten

Zwecken genutzt werden. Das Partnerunternehmen ist verpflichtet, die gesetzlichen

Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen des Urheberrechts und des

Datenschutzes, einzuhalten.

 

10. Hausordnung und Sicherheitsvorschriften für Online-Veranstaltungen

10.1 Der Zugang zu der jeweiligen Online-Plattform ist personengebunden an die Person

des/der Teilnehmer*in. Nur diese Person darf den Zugangslink zu der jeweiligen

Veranstaltung verwenden. Eine Weitergabe der Zugangsdaten ist untersagt, außer die

Veranstalterin gestattet dies vorab. Das Partnerunternehmen stellt sicher, dass dieZugangsdaten nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden oder zugänglich gemacht

werden. Die Zugangsdaten sind sorgfältig aufzubewahren.

10.2 Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Schäden durch in die Hände Dritter

gelangter Zugangsdaten. Bei Verdacht auf Missbrauch dieser Daten ist dies der

Veranstalterin unverzüglich mitzuteilen.

10.3 Die Vertragsinhalte der Veranstalterin dürfen ausschließlich zu rechtlich erlaubten

Zwecken genutzt werden. Das Partnerunternehmen ist verpflichtet, die gesetzlichen

Bestimmungen, insbesondere die Bestimmungen des Urheberrechts und des

Datenschutzes, einzuhalten. Das Partnerunternehmen ist verpflichtet, Teilnehmer*innen

über diese Pflichten zu belehren.

10.4 Es ist untersagt, Daten/Inhalte unbefugt zu verändern, zu löschen, zu unterdrücken,

unbrauchbar zu machen und/oder sie anders als ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch

entsprechend zu verwenden. Das Partnerunternehmen ist dafür verantwortlich, dass die

von den jeweiligen Teilnehmer*innen eingestellten Inhalte frei von Viren, Würmern,

Trojanern oder sonstigen Programmen sind, die die Funktionsfähigkeit der Online-

Veranstaltung gefährden oder beeinträchtigen könnten.

10.5 Eine Online-Veranstaltung darf nicht genutzt werden, um diffamierendes,

pornografisches oder sonstiges rechtswidriges Material zu verbreiten, andere zu

bedrohen, zu belästigen oder die Rechte (einschließlich der Persönlichkeitsrechte)

anderer zu verletzen.

Es ist verboten, Äußerungen oder Inhalte zu verbreiten, die den Werten der

Veranstalterin widersprechen.

Es ist außerdem insbesondere verboten, Inhalte bzw. Forumsbeiträge der folgenden Art

zu veröffentlichen oder zu verbreiten:

Jede Nennung von Daten anderer Nutzer

Beleidigende Inhalte jeglicher Art

Namentliche Diskriminierung oder Diffamierung (persönliche Beleidigung) von

Nutzern oder der Veranstalterin

Rufschädigende oder verleumderische Beiträge gegenüber anderen Nutzern oder

der Veranstalterin

Öffentliche Aufforderung zur Löschung von Inhalten, Kommentaren oder Nutzern.

Zitate aus privaten Nachrichten (Post, E-Mails u. dgl.) von anderen Nutzern oder

der Veranstalterin

Werbung für konkurrierende Anbieter

Verfolgung kommerzieller Interessen, politischer oder weltanschaulicher

Zielsetzungen (insbesondere unter Verwendung von Symbolen oder Zeichen,

sowie Unterschriftenaktionen, Aufrufe zu Meinungsäußerungen, Versammlungen

etc.)

10.6 Im Rahmen der Kommunikationsmittel der Veranstaltung ist es Teilnehmer*innen

untersagt, Spam zu versenden; dazu zählen v. a. alle Nachrichten, von denen man

ausgehen kann, dass der Empfänger diese nicht erwünscht.

10.7 Die Veranstalterin ist berechtigt, Inhalte, Einträge und andere Informationen, die gegen

die Nutzungsbedingungen verstoßen, nicht zur Einstellung zuzulassen, zu modifizieren,

zu sperren oder zu entfernen. Das Partnerunternehmen und deren Teilnehmer*innen

haben gegenüber der Veranstalterin keinen Anspruch auf Einstellung oder Verwertung

der Inhalte, Einträge oder sonstigen Informationen, Aufhebung einer Sperre oder die

Wiedereinstellung bereits heruntergenommener Inhalte, Einträge oder sonstigen

Informationen.

10.8 Im Falle von schwerwiegenden Verstößen hat die Veranstalterin nach billigen Ermessen

das Recht, Teilnehmer*innen oder ein Partnerunternehmen mit sofortiger Wirkung

zeitweise oder auf Dauer von einer oder mehrerer Veranstaltungen auszuschließen.

Dem zeitweisen oder dauerhaften Ausschluss muss im Falle einfacher Verstöße

grundsätzlich die Aufforderung, das beanstandete Verhalten zu unterlassen,

vorausgehen. Sollte ein Partnerunternehmen oder Teilnehmer*innen ausgeschlossen

werden, ist es diesem bzw. diesen untersagt, sich unter einem anderen Account erneut

zu registrieren oder an der Veranstaltung anderweitig teilzunehmen. Die Veranstalterin

behält sich das Recht vor, jegliche bestehende vertragliche und/oder gesetzliche

Ansprüche gegen das Partnerunternehmen geltend zu machen.

10.9 Das Partnerunternehmen erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass alle von

diesen oder deren Teilnehmer*innen persönlich erstellten Beiträge, auch im Falle deren

urheberrechtlicher Schutzfähigkeit, für die Zwecke der Veranstaltung genutzt werden

dürfen.

 

11. Absage, Verschiebung, Abbruch und Veränderung von Veranstaltungen

11.1 Finden Veranstaltungen aus Gründen, die die Veranstalterin nicht zu vertreten hat (z.B.

höhere Gewalt) nicht statt oder kann eine bereits begonnene Veranstaltung aus solchen

Gründen nicht fortgeführt werden, ist die Veranstalterin berechtigt, diese abzusagen oder

zu verschieben. Das Partnerunternehmen wird von der Veranstalterin hierüber

unverzüglich schriftlich oder elektronisch unterrichtet. In diesen Fällen bemühen sich die

Veranstalterin und das Partnerunternehmen um eine adäquate Lösung. Ein Anspruch

auf Schadensersatz besteht in diesen Fällen nicht.

11.2 Die Veranstalterin ist berechtigt, Veränderungen im Programm von Veranstaltungen

auch nach erfolgter Zulassungsmitteilung vorzunehmen, soweit dies (z.B. aus

zwingenden technischen oder organisatorischen Gründen) unbedingt notwendig und für

das Partnerunternehmen zumutbar ist.

 

12. Verkaufsverbot und Werbung

12.1 Der Verkauf von Waren im Rahmen der Veranstaltungstätigkeit ist ohne vorherige

schriftliche Zustimmung der Veranstalterin untersagt.

12.2 Werbung jeglicher Art ist nur in laut dem Anmeldeformular vereinbarter Form gestattet.

 

13. Verwendung des Logos der Veranstalterin

13.1 Für die Dauer der Vertragslaufzeit darf das Partnerunternehmen das Logo der

Veranstalterin zu werblichen Zwecken nutzen. Dem Partnerunternehmen wird zu diesem

Zweck ein einfaches, räumlich, zeitlich und inhaltlich begrenztes Nutzungsrecht

eingeräumt.

13.2 Eine Übertragung dieses Nutzungsrechts wird nicht gestattet.

13.3 Nachträgliche Erweiterungen des Nutzungsrechts bedürfen der Schriftform.

13.4 Werden der Veranstalterin Gründe bekannt, wonach ein Partnerunternehmen gegen die

Werte der Veranstalterin verstößt, kann die Veranstalterin auch während der

Vertragslaufzeit das eingeräumte Nutzungsrecht widerrufen.

 

14. Haftung

14.1 Die Veranstalterin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der

Veranstalterin oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer schuldhaft

verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den

zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der Veranstalterin ist in Fällen

leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt,

soweit nicht zugleich ein anderer der in dieser Ziffer aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

Im Übrigen haftet die Veranstalterin nur nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen

der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten,

deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst

ermöglicht und auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) oder

bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Der Schadensersatzanspruch für die

Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,

vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich einer nach dieser Ziffer

aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.

14.2 Die Veranstalterin übernimmt keine Obhutspflicht für die Ausrüstung der

Partnerunternehmen im Rahmen von Veranstaltungen. Sie haftet nicht für Schäden, wie

z.B. Sach- und Vermögensschäden, Schäden durch Diebstahl, Schäden durch Versagen

von Versorgungsanlagen, Schäden durch Einbruch, Schäden durch Publikumsverkehr

außer in den Ausnahmefällen nach Ziffer 14.1.

 

15. Verjährung

Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Ausgenommen hiervon sind

Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin oder einer

vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder

Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin beruhen oder in Bezug auf sonstige Schäden, die auf

einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Veranstalterin oder auf einer vorsätzlichen

oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder

Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin beruhen.

 

16. Datenschutz

Alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhobenen persönlichen Daten werden

entsprechend der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Näheres ist in unserer Datenschutzerklärung enthalten.

 

17. Sonstiges

17.1 Sämtliche Vereinbarungen mit der Vertragspartnerin unterliegen deutschem Recht.

17.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche bzw. Rechtsstreitigkeiten aus

einem Vertragsverhältnis mit der Veranstalterin ist der Sitz der Veranstalterin, soweit

keine gesetzlich zwingenden Vorschriften dieser Vereinbarung entgegenstehen.

17.3 Für den Fall, dass einzelne Klauseln dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise

unwirksam sind oder die Vertragsbedingungen eine Lücke enthalten, bleibt die

Wirksamkeit der übrigen Vertragsklauseln oder Teile dieser Klauseln unberührt. An die

Stelle unwirksamer oder fehlender Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen

Vorschriften.

17.4 Der Fall eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts oder die

Aufrechnung mit Forderungen der Veranstalterin durch das Partnerunternehmen ist

ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung des Partnerunternehmens ist rechtskräftig

festgestellt oder unstreitig.

Stand: 18.12.2023